Häufig gestellte Fragen
Es ist wichtig, deine Stärken hervorzuheben. Bieten wir potenziellen Kunden einen klaren Überblick darüber, was dich von der Konkurrenz unterscheidet.
Welches Stimmrecht gilt in meiner Eigentümergemeinschaft?
Standardmäßig gilt das Kopfprinzip. In der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung kann jedoch festgelegt sein, dass nach dem Wert- oder Objektprinzip abgestimmt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Kopf-, Objekt- und Wertprinzip?
- Kopfprinzip: eine Stimme pro Eigentümer:in. - Objektprinzip: jede Einheit zählt eine Stimme. - Wertprinzip: die Stimmen richten sich nach den Miteigentumsanteilen (MEA).
Kann ich mich bei einer Eigentümerversammlung vertreten lassen?
Ja. Mit einer Vollmacht kann eine andere Person das Stimmrecht ausüben. Wichtig ist, dass der Umfang der Vollmacht klar festgelegt wird.
Haben Ehepartner:innen mehrere Stimmen, wenn sie gemeinsam Eigentümer:innen sind?
Nein. Auch Ehepartner:innen, die eine Einheit gemeinsam besitzen, haben zusammen nur eine Stimme. Sie müssen sich vorher einigen, wie sie abstimmen wollen.
Kann mir mein Stimmrecht in der WEG entzogen werden?
Grundsätzlich ist das Stimmrecht ein geschütztes Mitwirkungsrecht. Ein Entzug ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Interessenkonflikten, Rechtsstreitigkeiten mit der WEG oder bei einer gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung.
Welche Aufgaben übernimmt eine Immobilienverwaltung?
Eine professionelle Immobilienverwaltung kümmert sich um:
- Kaufmännische Verwaltung (Mietbuchhaltung, Abrechnungen, Mahnwesen) - Technische Verwaltung (Instandhaltung, Reparaturen, Wartungen) - Juristische Verwaltung (Vertragsmanagement, Beschlussumsetzung, Schnittstelle zu Rechtsanwälten) - Organisation von Eigentümerversammlungen . Damit werden Eigentümer:innen entlastet und der Wert der Immobilie langfristig gesichert.
Haben Mieter:innen ein Recht auf Belegeinsicht?
Ja. Mieter:innen dürfen die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege einsehen und auf Wunsch Kopien anfertigen. Dies dient der Transparenz und Überprüfbarkeit.
Wann verjähren Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung?
Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Nachzahlung oder Rückzahlung entstanden ist.
Was ist der Unterschied zwischen kalten und warmen Betriebskosten?
Kalte Betriebskosten sind laufende Kosten ohne Wärmeversorgung (z. B. Grundsteuer, Müll, Wasser, Allgemeinstrom). Warme Betriebskosten beziehen sich auf Heizung und Warmwasser (z. B. Brennstoffe, Wartung, Messkosten).
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