Die WEG-Verwaltung ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Beauftragt wird sie nicht vom einzelnen Eigentümer, sondern von der Gemeinschaft durch Beschluss in der Eigentümerversammlung. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz.
Zu den Kernaufgaben gehören die Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung, die Erstellung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht, die Umsetzung gefasster Beschlüsse, die Führung der Beschluss-Sammlung, die Verwaltung der Erhaltungsrücklage sowie die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.
Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst rechtsfähig (Paragraf 9a WEG). Der WEG-Verwalter vertritt sie nach außen (Paragraf 9b WEG). Seine Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus Paragraf 27 WEG und dem Verwaltervertrag.